Der wohl beliebteste Marktplatz bei Resellern, aber auch bei Privatverkäufern ist wahrscheinlich eBay. Auf kaum einer anderen Plattformen treffen so viele Käufer und Verkäufer zusammen. Diese Größe macht eBay zu einer sehr guten Plattform für Reseller.
Gewerblich vs. Privat verkaufen
Auf eBay gibt es zwei verschiedene Arten von Konten: gewerbliche Verkäuferkonten sowie private Konten. Welches Konto du benötigst ist recht simpel: Verkaufst du unregelmäßig und ohne Gewinnabsicht einige Sachen, die du privat nutzt, reicht ein privates Konto aus. Wenn du hingegen vorhast dauerhaft und mit Gewinnabsicht Waren einzukaufen und zu verkaufen, solltest du ein gewerbliches Konto erstellen. Natürlich solltest du dann auch ein Gewerbe anmelden. Wir schauen uns jetzt Schritt-für-Schritt an, wie du auf eBay ein gewerbliches Konto erstellst und worauf du achten solltest.
Konto Erstellung Schritt-für-Schritt
1. Neu anmelden
Auf der Startseite von ebay.de klickst du oben links auf „Neu anmelden“.
2. Gewerbliches Konto erstellen
Anschließend wählst du aus, dass du ein gewerbliches eBay-Konto erstellen möchtest.
3. Daten eingegeben
Im nächsten Schritt musst du die ersten Daten eingeben. In das oberste Feld gehört der offizielle Name, deines Unternehmens. Wenn du ein Einzelunternehmer bist, trägst du dort einfach deinen Namen ein. Im nächsten Feld gibst du die E-Mail-Adresse ein, mit der du dich bei eBay anmelden möchtest. Hierüber erhälst du dann sämtliche Informationen von eBay (zum Beispiel Benachrichtigungen, dass ein Artikel von dir verkauft wurde). Danach teilst du eBay deine präferierte Telefonnummer mit. Diese ist sehr wichtig und wird auch zur Verifizierung genutzt – achte also darauf, dass sie stimmt. Nachdem du die Zahlen im Bild eingeben hast, klicke auf „Neu anmelden“.
4. Nutzername auswählen
Nun erstellst du deinen Nutzernamen. Das ist der Name, der für alle Mitglieder sichtbar ist und quasi die „Marke“, unter der du auf eBay verkaufst. Sobald du einen passenden Namen gefunden hast kannst du „Speichern und weiter“.
5. Angaben zum Unternehmen
Jetzt musst du einige Angaben zu deinem Unternehmen machen. Bei Adresse trägst du die Anschrift ein, an der dein Unternehmen sitzt. Zur Erinnerung: diese hast du auch bei deiner Gewerbeanmeldung angeben müssen und kann auch deine persönliche Hausanschrift sein. Wenn du Reseller bist und zudem ein Einzelunternehmen gegründet hast, ist dein Unternehmenstyp „Einzelhändler“ und als Rechtsform wählst du das „Einzelunternehmen“ aus. Falls du eine Handelsregisternummer hast, trägst du diese im nächsten Feld ein. Unten gibst du deinen Vor- und Nachnamen an, sowie dein Verhältnis zu dem Unternehmen (möglicherweise Eigentümer, sofern du Einzelunternehmer bist) und deine Telefonnummer.
6. Kontaktinformationen bestätigen
Zum Schluss musst du deine angegebenen Informationen bestätigen. Hier kannst du zwischen einer Bestätigung über das Telefon und einer Bestätigung über deine Anschrift wählen. Nachdem du die geforderten Schritte durchgeführt hast, ist dein gewerbliches eBay Konto erstellt. Herzlichen Glückwunsch!
Weitere Angaben
In den Kontoeinstellungen kannst du deine Angaben überprüfen und gegebenenfalls ändern oder weitere Informationen hinzufügen. Unter persönliche Daten solltest du zum Beispiel ein Bankkonto hinzufügen, von dem die eBay Gebühren eingezogen werden. Du bezahlst natürlich nur eBay Gebühren wenn du etwas verkaufst.
Wenn du diese Schritte erledigt hast, kannst du schon deinen ersten Artikel bei eBay reinstellen. Viel Erfolg!
Bescheinigung nach §22f UstG für Ebay
Nachdem du nun dein eBay Konto erstellt hast, wird eBay dich nach einiger Zeit dazu auffordern die Bescheinigung nach §22f UstG hochzuladen.
Muss ich die Bescheinigung einreichen?
Jeder der auf eBay in Deutschland verkauft muss diese Bescheinigung hochladen. Das gilt per Gesetz seit 2019, um Steuerbetrug zu unterbinden. Lädst du diese Bescheinigung nicht hoch wird dein eBay Konto gesperrt, bis du diese hochlädst.
Wie lange habe ich Zeit?
Ebay wird dich nicht direkt bei Erstellung deines Accounts dazu auffordern, die Bescheinigung hochzuladen, sondern es wird einige Wochen dauern. Da du allerdings ab der Aufforderung nur 14 Tage Zeit hast diese einzureichen solltest du unbedingt schon vorher tätig werden, um eine Sperrung deines Kontos zu vermeiden. Behalte im Kopf, dass dein Finanzamt auch Zeit braucht, um das Formular auszufüllen.
Wo bekomme ich die Bescheinigung nach §22f UstG?
Um die Bescheinigung zu erhalten, musst du ein Formular ausfüllen und bei deinem zuständigen Finanzamt einreichen. In der Regel findest du das Formular auf der Internetseite deines Finanzamtes. Das Formular besteht aus einer Seite und sieht so aus:
Ausfüllen der Bescheinigung nach §22f UstG
Im oberen Bereich trägst du deine persönlichen Daten ein. Wenn du Kleinunternehmer bist, wirst du im Inland nicht umsatzsteuerpflichtig geführt. Deine Steuernummer kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt anfragen, sofern du keine hast oder sie verlegt hast. Im mittleren Bereich gibst du nun „ebay.de“ als Marktplatz an und schreibst daneben deinen Accountnamen. Bist du auch noch auf anderen Plattformen unterwegs (Shpock, eBay Kleinanzeigen, etc.) kannst du dies ebenfalls eintragen. Nachdem du alles Notwendige ausgefüllt hast und unterschrieben hast, schickst du das Formular an dein Finanzamt (postalisch oder per E-Mail).
Wie lange dauert die Antwort des Finanzamtes?
Wie du vermuten kannst, lässt sich das nicht sagen und variiert von Finanzamt zu Finanzamt. Unser Erfahrung nach wird es zwischen einer und 4 Wochen dauern.
Einreichen der Bescheinigung
Hat dir dein Finanzamt geantwortet, erhälst du ein einseitiges Formular, welches du einscannen musst und bei eBay hier als PDF hochlädst. Ebay prüft das Ganze in der Regel eines Tages und bestätigt dir anschließend den Erhalt und dass du verifiziert bist.
Herzlichen Glückwunsch, nun kannst du dein eBay Konto vollumfänglich benutzen. Um deinen Verkaufsprozess zu vereinfachen, kann es hilfreich sein, dein eingerichtetes eBay Konto mit einem Buchhaltungsprogramm zu verknüpfen.