Wer eine Tätigkeit dauerhaft und mit Gewinnabsicht durchführt, der braucht ein Gewerbe (Paragraf 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz). Für den Verkauf von Reselling Produkten solltest du also unbedingt ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung bei den zuständigen Behörden ist sogar recht unkompliziert – wir zeigen dir in diesem Beitrag wie du ein Kleingewerbe anmeldest.
Beachte aber bitte, dass spezifische Dinge von Bundesland zu Bundesland, bzw. von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein können. Wir teilen dir hier unsere eigenen Erfahrungen.
Gewerbe-Anmeldung Ausfüllhilfe: Das Formular GewA 1
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss das von seiner Behörde ausgehändigte Formular GewA 1 ausfüllen. Wie das geht, zeigen wir dir nun Schritt-für-Schritt anhand des Formulars.
1. Angaben zum Betriebsinhaber
Feld 1 und 2 musst du nur ausfüllen, wenn dein Gewerbe bereits in das Handelsregister eingetragen werden soll. Handelt es sich um ein Kleingewerbe, können die beiden Felder ausgelassen werden.
2. Angaben zur Person
In die Felder 3 bis 9 trägst du deine persönlichen Daten ein. Wichtig ist, dass die Daten, mit denen in deinem Lichtbildausweis übereinstimmen. Beachte außerdem, dass du freiwillig deine E-Mail-Adresse eintragen kannst. Dies kann sinnvoll sein, um potenzielle Rückfragen der Behörde auf diesem Wege zu beantworten.
3. Angaben zum Betrieb
Die Felder 10 und 11 musst du als Einzelunternehmer nicht ausfüllen, sondern nur wenn du eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft anmelden solltest.
4. Deine Anschrift/Adresse
Im Feld 12 muss die Adresse der Betriebsstätte eingetragen werden. Wenn du gerade erst mit dem Reselling begonnen hast, oder es nebenberuflich betreibst, wirst du hier vermutlich deine Wohnanschrift eintragen. Feld 13 und 14 kannst du dementsprechend freilassen.
5. Angaben zur Tätigkeit
In Feld 15 sollst du deine angemeldete Tätigkeit beschreiben. Die Behörden möchten, dass diese Angabe so spezifisch wie möglich ist. Als Reseller fällt dir das möglicherweise schwer, da du dich nicht auf eine Kategorie von Waren spezialisiert hast, sondern alles Mögliche resellst. Wir schlagen hier vor: „Handel mit Waren (überwiegend Elektronik und Unterhaltungsartikel)“. Es liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Behörde, ob eine solche Angabe akzeptiert wird. Wenn deine Nische nicht Elektronik, kannst du dies einfach durch deine entsprechende Nische ersetzen. Es empfiehlt sich, die Lage einmal ausführlich zu schildern und mit den Beamten ins Gespräch zu gehen.
In Feld 16 kreuzt du „Ja“ an, sofern du nicht hauptberuflich resellst.
Das Datum des Beginnes der angemeldeten Tätigkeit gibst du in Feld 17 an. Beachte, dass du dein Gewerbe möglicherweise sogar rückwirkend anmelden kannst. Hier solltest du aber unbedingt nachfragen, wie lange das rückwirkend möglich ist, da ab einer Gewisse Zeitspanne hohe Gebühren fällig werden können.
In Feld 18 kreuzt du als Reseller natürlich „Handel“ an. Als Kleinstgewerbetreibender wirst du vermutlich keine Mitarbeiter haben. In Feld 19 kannst du also „Keine“ ankreuzen.
6. Angaben zur Anmeldung
In Feld 20 kreuzt du „Eine Hauptniederlassung“ an, sofern deine Betriebsstätte mit deiner Wohnanschrift übereinstimmt. Wenn es dein erstes Reselling-Gewerbe ist, kreuzt du in Feld 23 die „Neugründung“ an. Feld 26 kannst du entsprechend auslassen.
7. Besondere Angaben
Die Felder 28, sowie 29 müssen nur ausgefüllt werden, sollte es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handeln (z.B. Handwerker, Friseure). Du kannst die Felder als Reseller entsprechend freilassen.
Felder 30 und 31 füllst du nur dann entsprechend aus, wenn du eine Aufenthaltsgenehmigung hast.
8. Datum und Unterschrift
In Feld 32 trägst du das Datum ein, an dem du den Bogen ausgefüllt hast und unterschreibst den Bogen in Feld 33. Herzlichen Glückwunsch, du hast nun erfolgreich den Anmeldebogen ausgefüllt!
Gewerbeanmeldung Gebühren
Nun hast du das Formular ausgefüllt und reichst es persönlich oder postalisch bei deiner Gewerbebehörde ein. Für deine Anmeldung wird eine Gebühr fällig, die du in der Regel überweisen kannst oder direkt Bar bezahlst. Die Höhe der Gebühr schwankt von Bundesland zu Bundesland. Sie liegt ungefähr zwischen 15 und 35 Euro.
Tipps und Hinweise zur Gewerbe Anmeldung:
Fragen stellen
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Behörde oft dazu bereit ist, Fragen ausführlich zu beantworten. Wenn du dir bei einer Frage also nicht sicher bist kannst du einfach bei deinem Amt anrufen oder gleich persönlich bei der Anmeldung alle deine Fragen klären. Ebenfalls kann es hilfreich sein, vor der Anmeldung deines Gewerbes mit einem Steuerberater wichtige Fragen zu klären. Dies ist besonders dann relevant, wenn du nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung dein Buchhaltungsprogramm einrichten möchtest. Hierbei kann eine professionelle Unterstützung hilfreich sein.
Gewerbe online anmelden
In einigen Bundesländern kann man das Gewerbe sogar vollständig online anmelden. Somit spart ihr euch die lästige Zeit im Wartezimmer. Es lohnt sich also einmal kurz zu Googlen bevor ihr ins Amt lauft. Rückfragen und Dokumentenversand kann teilweise dann komplett per Telefon und E-Mail geklärt werden.
Zusammenfassung: Gewerbe Anmeldung
Als Reseller brauchst du auf jeden Fall ein Gewerbe. Diese Anmeldung ist zum Glück nicht kompliziert. Du musst ein Formular ausfüllen und eine Gebühr zwischen 15 und 35 Euro bezahlen. Wenn du Glück hast, kannst du die Anmeldung sogar Online durchführen. Aber nun: Viel Erfolg bei der Anmeldung von deinem Reselling Gewerbe.
Sprichwort: „Jeder Mensch sei König in seinem Gewerbe!
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